Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro bin ich gesetzlich nicht verpflichtet, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (§ 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG) umzusetzen.
Dennoch habe ich meine Webseite freiwillig nach den internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 überprüft. In einer umfassenden Selbstbewertung wurden sämtliche Erfolgskriterien des Konformitätsniveaus AA berücksichtigt und – soweit technisch möglich – umgesetzt.
Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, freue ich mich über Ihre Rückmeldung an info@eileenprades.de